Frauenkleiderbasar

 

Frauenkleiderbasar 28.09.24 Flyer

 

Liebe Freunde des Frauenkleiderbasars,

schön, dass Ihr unsere Seite gefunden habt!

Am 24.09.2023 war es wieder so weit, und unser beliebter Frauenkleider Basar hatte wieder erfolgreich in den Räumen des Stedis stattgefunden! Wir haben uns sehr gefreut, dass ihr alle so zahlreich erschienen seid und einen geselligen Abend mit uns verbracht habt.

Nach dem Basar ist vor dem Basar und wir sind schon wieder an der Planung des Frühjahrbasares!

Im Januar werden wir den Termin dafür veröffentlichen, so dass ihr ihn euch gleich abspeichern könnt!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Herzliche Grüße,
Euer Vorstand des Fördervereins Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen Nonnenhorn e.V.

P.S. Termine werden immer rechtzeitig hier auf unserer Homepage, durch Aushänge und Werbung in den sozialen Medien (Insta, facebook – folgt uns gerne, es lohnt sich!! ) und im Dorfspiegel mitgeteilt.

 

 

Ordnung muss sein… auch eine Basarordnung 🙂

Basarordnung Frauenkleiderbasar

Jede/r Aussteller/in verpflichtet sich durch Anerkennung der ausliegenden Basarordnung seinen Stand bis zum Ende der Veranstaltung in vollem Umfang zu betreiben.

Zeiten:
Aufbau der Verkaufsflächen ab 16:00 Uhr – Verkauf ab 17:00 Uhr, Standabbau nicht vor 20:00 Uhr.

Anmeldung:
Tische werden am Veranstaltungstag zugewiesen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen.

Standgeld/Müll:
Für die Tische in der Saalmitte und auf der Bühne berechnen wir eine Gebühr von € 10/Tisch, für Tische an der Wand € 15/Tisch. Der Platz muss nach dem Verlassen müllfrei und sauber hinterlassen werden. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass sämtlicher Müll seines Tisches von ihm wieder mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt wird.

Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Standinhabern oder sonstigen Personen aus dieser Veranstaltung, ihrer Rücknahme, Änderungen oder ihrem Widerruf entstehen. Es besteht Haftungsausschluss für gestohlene, verloren gegangene und beschädigte Sachen. Dies gilt auch für Großteile wie selbst mitgebrachte Kleiderständer, Kleider-/ Schneiderpuppen, etc. Die alleinige Verantwortung bei der Überwachung liegt beim Standinhaber. Der Aufbau der Ware vor dem Tisch darf einen Bereich von 50cm nicht überschreiten, da sonst Fluchtwege verbaut werden. Der Verkaufstisch kann durch eigene Kleiderständer ersetzt oder ergänzt werden, sofern der benachbarte Verkaufstisch dadurch nicht verstellt bzw. in unangebrachtem Maße beeinträchtigt wird.

Schäden durch Standinhaber:
Der Standinhaber haftet für Schäden, die durch ihn verursacht werden, wie z.B. Löcher in der Wand. Diese Beschädigungen müssen durch den Standinhaber fachgerecht wieder hergestellt werden.

Spendentisch:
Falls Sie Spenden abgeben wollen, können Sie diese am ANFANG der Veranstaltung am Spendentisch abgeben. Es werden nur gut erhaltene Damenbekleidung, Accessoires und Schuhe angenommen. Diese werden am Verkaufstisch des „Förderverein der Kindereinrichtungen Nonnenhorn e.V.“ am Basartag verkauft. Der Erlös ergeht an den Förderverein. Übrige Ware wird an die Nachbarschaftshilfe gespendet.


VIEL ERFOLG UND SPASS BEIM VERKAUF WÜNSCHT EUCH DER
FÖRDERVEREIN DER KINDEREINRICHTUNGEN NONNENHORN E.V